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Kantone & öffentliche Hand

Projektmanagement in der Verwaltung — nach Kanton.

HERMES, Schweizer Datenhaltung und Beschaffungsrecht bilden den Rahmen für Projekte der öffentlichen Hand. Diese Leitfäden ordnen die Tool-Auswahl kantonsspezifisch ein — neutral und praxisnah.

In der öffentlichen Hand richtet sich die Tool-Auswahl nicht nach Marketing, sondern nach Recht und Methodik: HERMES-Abbildbarkeit, Datenhaltung in der Schweiz und Beschaffungskonformität (IVöB) greifen vor der Funktionsfrage.

ZH · Zürich

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich ist der grösste und wirtschaftsstärkste der Schweiz — mit entsprechend vielen Verwaltungsprojekten. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die öffentliche Hand ein.

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BE · Bern

Kanton Bern

Bern ist Bundesstadt und Sitz aller Bundesbehörden — nirgendwo ist HERMES tiefer verankert. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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LU · Luzern

Kanton Luzern

Luzern ist das wirtschaftliche Zentrum der Zentralschweiz mit einer aktiven kantonalen Verwaltung. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die öffentliche Hand ein.

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SG · St. Gallen

Kanton St. Gallen

St. Gallen ist das Zentrum der Ostschweiz mit einer starken Bildungs- und Wirtschaftstradition. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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AG · Aarau

Kanton Aargau

Der Aargau ist ein bevölkerungsstarker Kanton mit Hauptort Aarau und starkem Energie- und Industriesektor. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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BS · Basel

Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt ist das globale Life-Sciences-Zentrum der Schweiz und ein trinationaler Wirtschaftsraum. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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ZG · Zug

Kanton Zug

Zug ist der Kanton mit der höchsten Firmendichte der Schweiz und einem florierenden Crypto Valley. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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VD · Lausanne

Kanton Waadt

Die Waadt ist der grösste Westschweizer Kanton mit Hauptort Lausanne und starkem Bildungs- und Techsektor. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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GE · Genf

Kanton Genf

Genf ist das internationale Zentrum der Schweiz mit UNO, NGOs und einem starken Finanzplatz. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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TI · Bellinzona

Kanton Tessin

Das Tessin ist der italienischsprachige Kanton der Schweiz mit Hauptort Bellinzona. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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GR · Chur

Kanton Graubünden

Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton der Schweiz mit Hauptort Chur. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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ZH · Winterthur

Stadt Winterthur

Winterthur ist die sechstgrösste Stadt der Schweiz mit einer eigenen, projektintensiven Stadtverwaltung. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl ein.

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TG · Frauenfeld

Kanton Thurgau

Der Thurgau ist ein wirtschaftlich vielseitiger Ostschweizer Kanton mit Hauptort Frauenfeld. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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VS · Sitten

Kanton Wallis

Das Wallis ist ein zweisprachiger Bergkanton mit Hauptort Sitten und starkem Tourismus- und Energiesektor. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl ein.

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FR · Freiburg

Kanton Freiburg

Freiburg liegt an der deutsch-französischen Sprachgrenze und ist ein Universitäts- und Verwaltungsstandort. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl ein.

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NE · Neuenburg

Kanton Neuenburg

Neuenburg ist ein Westschweizer Kanton mit Uhrmachertradition und Sitz des Bundesamts für Statistik. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl ein.

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SO · Solothurn

Kanton Solothurn

Solothurn ist ein Kanton mit barocker Hauptstadt und starker Präzisions- und Uhrenindustrie. Dieser Leitfaden ordnet die Tool-Auswahl für die Verwaltung ein.

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Warum die öffentliche Hand eigene Anforderungen stellt

Die Auswahl eines Projektmanagement-Werkzeugs in der kantonalen Verwaltung folgt einer anderen Logik als in der Privatwirtschaft. Massgeblich sind zunächst zwei rechtlich- methodische Rahmen: HERMES als Schweizer Projektmanagement-Standard, der für IT- und Organisationsprojekte der öffentlichen Hand faktisch gesetzt und häufig verbindlich ist, sowie das öffentliche Beschaffungsrecht, kantonal geregelt über die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und oberhalb der Schwellenwerte über das WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA).

Hinzu kommt die Datenhaltung: In vielen kantonalen Kontexten ist die Datenspeicherung in der Schweiz keine Kür, sondern Vorgabe — aus kantonalem Datenschutzrecht, dem revidierten eidgenössischen DSG oder internen Sicherheitsweisungen. Wo das gilt, scheiden Werkzeuge mit reiner US-Cloud unabhängig von ihren Funktionen aus. Die sinnvolle Prüfreihenfolge lautet daher: erst Beschaffungsrecht und Datenhaltung als harte Filter, dann HERMES-Abbildbarkeit, dann Funktionen und Bedienung.

Die einzelnen Leitfäden oben vertiefen diese Punkte je Kanton — mit dem konkreten wirtschaftlichen Kontext, den prägenden Auftraggebern und den sprachlichen Besonderheiten (etwa der Zwei- oder Dreisprachigkeit in Bern, Wallis, Freiburg, Graubünden oder im Tessin). Für die Standort-Perspektive ausserhalb der Verwaltung siehe die Städte-Guides, für die methodische Grundlage die HERMES-Übersicht.

Verwandte Übersichten

Der Rahmen: HERMES, Beschaffungsrecht, Datenhaltung

Projektarbeit in der kantonalen Verwaltung bewegt sich in einem dreifachen Rahmen, der in allen Kantonen ähnlich wirkt und der jeder Werkzeugentscheidung vorgelagert ist. Die Unterschiede zwischen den Kantonen liegen nicht in diesem Rahmen, sondern in der Art der Vorhaben, den Sprachanforderungen und der Grösse der Verwaltung — darum geht es auf den einzelnen Kantonsseiten.

HERMES als methodischer Standard

HERMES ist die Projektmanagement-Methode der Schweizer Bundesverwaltung und in vielen Kantonen, Gemeinden und öffentlich-nahen Betrieben im Einsatz. Für IT- und Organisationsvorhaben der öffentlichen Hand ist die Methode faktisch gesetzt, in manchen Verwaltungen verbindlich vorgeschrieben.

Für die Werkzeugwahl folgt daraus eine konkrete Prüffrage: Lassen sich Phasen mit dokumentierten Freigabeentscheiden, den Phasen zugeordnete Ergebnisse und ein Rollenmodell mit passenden Rechten abbilden? Wichtig ist, das im Test zu prüfen und nicht anhand der Herstelleraussage «HERMES-tauglich». Lassen Sie ein reales Vorhaben mit seinem Szenario anlegen. Geht das nur über Umwege oder freie Textfelder, ist die Methodenunterstützung nominell.

Beschaffungsrecht

Die Beschaffung eines Werkzeugs unterliegt dem öffentlichen Beschaffungsrecht — kantonal geregelt über die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und, oberhalb der Staatsvertragsschwellen, über die entsprechenden internationalen Verpflichtungen. Massgebend für die Verfahrenswahl ist der geschätzte Auftragswert über die gesamte Vertragsdauer, nicht der Jahresbetrag. Bei Software mit fünfjähriger Laufzeit liegt dieser Wert entsprechend höher als der jährliche Lizenzbetrag — ein Punkt, der regelmässig übersehen wird und zur falschen Verfahrenswahl führt.

Praktisch heisst das: Der gesamte Aufwand liegt in der Vorbereitung. Ist die Ausschreibung publiziert, sind Leistungsbeschrieb, Kriterien und Gewichtung fixiert. Der Leistungsbeschrieb muss lösungsneutral sein — produktspezifische Vorgaben schränken den Wettbewerb ein und sind begründungsbedürftig. Und der Meilenstein heisst «Vertrag wirksam», nicht «Zuschlag erteilt»: Dazwischen liegt die Beschwerdefrist.

Datenhaltung und Datenschutz

Bei der Datenhaltung sind drei Fragen zu trennen, die in Anbieterangaben regelmässig vermischt werden: Wo stehen die Server, wer betreibt sie, und welchem Recht untersteht der Betreiber. Ein Schweizer Serverstandort schliesst ausländische Zugriffsansprüche nicht aus, wenn die vertragsschliessende Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hat und dort zur Herausgabe verpflichtet werden kann.

Fragen Sie zusätzlich getrennt nach Produktivdaten, Sicherungen und Protokolldaten. Viele Anbieter halten Produktivdaten im Inland und Sicherungen anderswo — beides sind Personendaten, und für die Beurteilung zählt der ungünstigste Fall, nicht der beworbene. Verlangen Sie die vollständige Liste der Unterauftragsbearbeiter mit Sitzland; Anbieter mit sauberer Struktur haben sie öffentlich.

Für kantonale Organe gilt neben dem Bundesrecht das jeweilige kantonale Datenschutzrecht. Welche Vorgaben im konkreten Fall greifen, klären Sie mit der zuständigen Datenschutzstelle Ihres Kantons — die Angaben hier sind eine allgemeine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.

Weitere Anforderungen der öffentlichen Hand

Über den methodischen und rechtlichen Rahmen hinaus kommen drei Anforderungen hinzu, die viele Produkte nur teilweise erfüllen. Die Zugänglichkeit der Weboberfläche ist nachzuweisen, nicht zuzusichern. Die Mehrsprachigkeit muss vollständig sein, einschliesslich Fehlermeldungen und Hilfetexte — teilübersetzte Oberflächen erfüllen die Anforderung faktisch nicht. Und die Archivierungsfähigkeit verlangt, dass Projektdaten nachvollziehbar und exportierbar bleiben.

Die Reihenfolge der Prüfung

Datenhaltung, Sprachen und Zugänglichkeit gehören als Ausschlusskriterien geführt, nicht als gewichtete Bewertungspunkte. Der Grund ist praktisch: Ein Punktabzug lässt sich durch Vorteile an anderer Stelle ausgleichen, eine nicht erfüllbare Vorgabe nicht. Erst danach folgen die Bewertungskriterien — Methodenunterstützung, Bedienbarkeit, Betriebsaufwand und Kosten über die Nutzungsdauer.