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Ratgeber

simap.ch verstehen: Öffentliche Ausschreibungen lesen und richtig einordnen

Wer Aufträge der öffentlichen Hand gewinnen oder ein Beschaffungsprojekt leiten will, kommt an simap.ch nicht vorbei. Die Plattform ist unscheinbar — die Ausschreibungen darauf folgen aber klaren Regeln, die man kennen sollte.

9 Min. LesezeitVon Leutrim Miftaraj
Kurz gesagt

simap.ch ist die von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam genutzte Plattform für öffentliche Beschaffungen. Offene und selektive Verfahren oberhalb der Schwellenwerte werden dort ausgeschrieben, Zuschläge publiziert. Für Anbieter entscheidend sind Verfahrensart, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien, Fristen und die Fragerunde. Rechtsgrundlagen sind das BöB für den Bund und die IVöB 2019 für Kantone und Gemeinden.

Was simap.ch ist

simap.ch ist die elektronische Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen der Schweiz. Getragen wird sie vom Verein simap.ch, dem Bund, Kantone und grössere Städte angehören. Öffentliche Auftraggeber veröffentlichen dort Ausschreibungen und die zugehörigen Unterlagen; Anbieter erhalten einen gesamtschweizerischen Überblick, können Unterlagen herunterladen und Fragen im Forum der jeweiligen Ausschreibung stellen. Neben der Bundesverwaltung schreiben dort auch Kantone, Gemeinden, Spitäler, Hochschulen, Verkehrsbetriebe und Energieversorger aus.

Die rechtliche Grundlage in einem Satz

Seit 2021 gilt beim Bund das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), auf kantonaler und kommunaler Ebene die Interkantonale Vereinbarung IVöB 2019, der die Kantone schrittweise beigetreten sind. Beide folgen derselben Logik: Oberhalb bestimmter Schwellenwerte wird öffentlich ausgeschrieben, darunter sind Einladungsverfahren oder freihändige Vergaben zulässig. Die Schwellenwerte werden in der Regel alle zwei Jahre überprüft und sind in den Anhängen von BöB und IVöB festgelegt.

Keine Rechtsberatung

Diese Übersicht dient der Orientierung. Für konkrete Verfahren gelten die aktuellen Erlasse, die kantonalen Ausführungsbestimmungen und die Angaben der jeweiligen Vergabestelle.

Die vier Verfahrensarten

VerfahrenWie es abläuftAuf simap.ch?
Offenes VerfahrenÖffentliche Ausschreibung, alle können ein Angebot einreichenJa
Selektives VerfahrenÖffentliche Ausschreibung, zuerst Präqualifikation nach Eignung, dann Angebote der AusgewähltenJa
EinladungsverfahrenDie Vergabestelle lädt direkt mehrere Anbieter ein, meist mindestens dreiIn der Regel nein
Freihändiges VerfahrenDirekte Vergabe ohne Ausschreibung, unterhalb der Schwellenwerte oder bei AusnahmetatbeständenZuschlag bei Ausnahmen oberhalb der Schwellen: ja

Aufbau einer Ausschreibung

Die Publikation auf simap.ch enthält die wesentlichen Eckdaten; die Details stehen in den Ausschreibungsunterlagen. Wer eine Ausschreibung prüft, sollte gezielt diese Punkte lesen:

  • Auftraggeberin und Beschaffungsgegenstand mit CPV-Klassifikation.
  • Verfahrensart und ob der Auftrag in den Staatsvertragsbereich fällt.
  • Eignungskriterien: Was muss ein Anbieter nachweisen, um überhaupt berücksichtigt zu werden — etwa Referenzen, Umsatz, Zertifikate, Schlüsselpersonen?
  • Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung: Wie werden gültige Angebote verglichen — Preis, Qualität, Konzept, Termine, Nachhaltigkeit?
  • Fristen für Fragen, Angebotseingabe und gegebenenfalls Teilnahmeanträge.
  • Formvorschriften: Sprache, Einreichungsform, Unterschriften, geforderte Formulare.

Fristen realistisch planen

Im Staatsvertragsbereich betragen die Fristen für die Angebotseingabe in der Regel mindestens 40 Tage, für Teilnahmeanträge im selektiven Verfahren 25 Tage; unterhalb können sie kürzer sein. In der Praxis ist das knapp, wenn Referenzen, Konzepte und Preisblätter sorgfältig erarbeitet werden müssen. Anbieter sollten deshalb relevante Kategorien abonnieren und die Entscheidung, ob sie anbieten, innerhalb weniger Tage nach Publikation treffen.

Die Fragerunde nutzen

Die meisten Ausschreibungen sehen eine Frist für Fragen vor, die im Forum auf simap.ch für alle Anbieter anonymisiert beantwortet werden. Diese Runde ist wertvoller, als viele annehmen: Unklare Anforderungen, widersprüchliche Angaben oder unrealistische Termine lassen sich hier klären — später ist das meist nicht mehr möglich. Wer Unklarheiten nicht anspricht, riskiert ein Angebot, das an der Anforderung vorbeigeht.

Nach dem Zuschlag

Bei offenen und selektiven Verfahren wird der Zuschlag auf simap.ch publiziert, bei Staatsvertragsvergaben innert 30 Tagen. Nicht berücksichtigte Anbieter können eine Begründung verlangen; ob und in welchem Umfang Rechtsmittel möglich sind, richtet sich nach Verfahren, Auftragswert und kantonalem Recht. Für die Projektleitung auf Auftraggeberseite beginnt nach dem Zuschlag die eigentliche Umsetzung — oft nach HERMES, dessen Beschaffungsszenario diese Übergänge ausdrücklich vorsieht.

Tipps für Anbieter aus der Praxis

  1. 01
    Filter setzenRelevante CPV-Codes und Regionen abonnieren, statt die Plattform manuell zu durchsuchen.
  2. 02
    Go/No-Go entscheidenEignungskriterien und verfügbare Schlüsselpersonen früh gegen die Anforderung prüfen.
  3. 03
    Kriterien spiegelnDas Angebot entlang der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung aufbauen.
  4. 04
    Form prüfenVor Einreichung alle Formulare, Unterschriften und Fristen mit einer Checkliste abgleichen.

Diese Methode lässt sich in einem Projekt-Tool wie Flenio direkt abbilden — DACH-nativ und DSG-konform gehostet.

Häufige Fragen

Was ist simap.ch?
Die gemeinsame elektronische Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden für öffentliche Beschaffungen. Dort werden Ausschreibungen und Zuschläge veröffentlicht.
Werden alle öffentlichen Aufträge auf simap.ch ausgeschrieben?
Nein. Öffentlich ausgeschrieben werden offene und selektive Verfahren oberhalb der Schwellenwerte. Einladungsverfahren und freihändige Vergaben laufen meist ohne Publikation, freihändige Zuschläge aufgrund von Ausnahmen werden aber publiziert.
Was sind Eignungs- und Zuschlagskriterien?
Eignungskriterien legen fest, wer überhaupt berücksichtigt wird. Zuschlagskriterien bestimmen, welches der gültigen Angebote gewinnt.
Wie lang sind die Fristen?
Im Staatsvertragsbereich in der Regel mindestens 40 Tage für Angebote und 25 Tage für Teilnahmeanträge im selektiven Verfahren; darunter oft kürzer.