Für DSG-konforme Projektarbeit zählt, wo die Daten liegen (Schweiz/EU statt US-Cloud), ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag verfügbar ist und wie transparent der Anbieter über Verarbeitung und Subdienstleister informiert. Der Speicherort allein genügt nicht — die vertragliche und technische Grundlage muss stimmen.
Die Werkzeuge im Überblick
Datenhaltung in der Schweiz, DSG-/DSGVO-Ausrichtung und deutschsprachige Dokumentation — gebaut für Teams, denen Datenhoheit wichtig ist.
Bewusst fokussiert — wer maximale Funktionsbreite oder ein grosses US-Integrations-Ökosystem sucht, ist bei internationalen Tools breiter aufgestellt.
Anbieter mit EU-Rechenzentren erfüllen DSGVO-Anforderungen und bieten meist einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Nicht automatisch Schweizer Datenhaltung; prüfen Sie, ob revDSG-Anforderungen abgedeckt sind.
Einige grosse Anbieter bieten optional EU-Datenhaltung und Standardvertragsklauseln.
Konzernsitz und mögliche Behördenzugriffe bleiben zu prüfen; Datenresidenz allein löst nicht jede Anforderung.
Wenn Datenhaltung zum ersten Kriterium wird
Für die meisten Teams ist die Datenhaltung ein Kriterium unter vielen. Für manche — im öffentlichen Sektor, im Gesundheitswesen, in der Beratung, bei Finanzdienstleistern — ist sie das erste und härteste. Sobald das der Fall ist, dreht sich die Bewertung um: Nicht die Funktionsliste entscheidet, sondern die Frage, ob ein Tool die datenschutzrechtlichen Anforderungen überhaupt erfüllt. Diese Seite hilft, Tools genau danach zu beurteilen — sachlich, ohne Angstmacherei.
Die Kriterien, die wirklich zählen
- Speicherort — liegen die Daten in der Schweiz oder der EU?
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) — verfügbar und unterzeichenbar?
- Transparenz über Subdienstleister — wer verarbeitet mit?
- Rechtsrahmen — revDSG (Schweiz) und/oder DSGVO (EU) abgedeckt?
- Konzernsitz & Behördenzugriff — bestehen Zugriffsrisiken aus Drittstaaten?
Der Speicherort allein genügt nicht. Ein Server in Zürich nützt wenig, wenn kein AVV existiert oder ein Mutterkonzern aus einem Drittstaat Zugriff hätte. Prüfen Sie das Gesamtbild aus Speicherort, Vertrag und Konzernstruktur.
Was «DSG-konform» tatsächlich prüfbar macht
«DSG-konform» ist eine Selbstauskunft und als Auswahlkriterium wertlos, solange nicht feststeht, worauf sie sich bezieht. Prüfbar wird die Frage erst, wenn man sie in drei getrennte Teilfragen zerlegt: Wo stehen die Server, wer betreibt sie, und welchem Recht untersteht der Betreiber.
Die dritte Frage ist die relevante und wird am seltensten beantwortet. Ein Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz kann unter dem Recht seines Sitzstaates zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden, auch wenn diese physisch in einem Schweizer Rechenzentrum liegen. Der Serverstandort allein beantwortet die Frage also nicht.
Fragen Sie zusätzlich getrennt nach Produktivdaten, Sicherungen und Protokolldaten — viele Anbieter halten Produktivdaten im Inland und Sicherungen anderswo. Und verlangen Sie die vollständige Liste der Unterauftragsbearbeiter mit Sitzland: Anbieter mit sauberer Struktur haben sie öffentlich, wer sie nicht liefern kann, hat sie meist selbst nicht. Dies ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
Auswahlmethodik, Bewertungsgrundlage und der Umgang mit der Datenhaltung sind für alle Best-of-Listen gleich und im Überblick der Bestenlisten ausführlich beschrieben — einschliesslich der Offenlegung, dass dieses Portal vom selben Unternehmen betrieben wird wie Flenio.
Schweizer vs. EU- vs. US-Datenhaltung
Grob lassen sich drei Stufen unterscheiden: Anbieter mit reiner Schweizer Datenhaltung erfüllen die strengsten Inland-Anforderungen und sind für den öffentlichen Sektor oft die sichere Wahl. EU-gehostete Anbieter decken die DSGVO ab und reichen für viele Anforderungen, ohne zwingend revDSG-Inland zu erfüllen. US-Tools mit EU-Option können passen, verlangen aber eine genauere Prüfung von Konzernsitz und möglichen Behördenzugriffen. Welche Stufe Sie brauchen, hängt von Ihrer Datenart und Ihren vertraglichen Pflichten ab.
So treffen Sie die Wahl
Bestimmen Sie zuerst die höchste Schutzanforderung unter Ihren Daten — daran richtet sich alles aus. Verlangen Sie dann von jedem Kandidaten die drei Nachweise: Speicherort, AVV und Auskunft über Subdienstleister. Erst wenn ein Tool diese Hürde nimmt, lohnt der Blick auf Funktionen und Bedienung. Unser Leitfaden zu Datenhaltung & DSG vertieft die einzelnen Prüfpunkte.
Häufige Fragen
- Woran erkenne ich ein DSG-konformes PM-Tool?
- An drei Nachweisen: Datenhaltung in der Schweiz oder EU, ein verfügbarer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und Transparenz über Subdienstleister. Der Speicherort allein genügt nicht — Vertrag und Konzernstruktur gehören dazu.
- Reicht ein Server in der Schweiz für DSG-Konformität?
- Nicht allein. Ein Schweizer Speicherort ist ein starkes Signal, aber ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne Klarheit über mögliche Zugriffe eines Mutterkonzerns aus einem Drittstaat bleibt die Bewertung unvollständig. Prüfen Sie das Gesamtbild.
- Ist EU-Datenhaltung für Schweizer Firmen ausreichend?
- Häufig ja — für viele Anforderungen deckt die DSGVO das Nötige ab. Wo aber eine Vorgabe ausdrücklich Datenhaltung in der Schweiz verlangt (etwa im öffentlichen Sektor), reicht EU-Hosting allein nicht. Es kommt auf Datenart und Pflichten an.